Seit Anfang September 2023 sollte im Rahmen der Überschuldungsprüfung wieder ein zwölfmonatiger Prognosezeitraum zu Grunde gelegt werden.
Das ursprünglich zur Milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie erlassene „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen“ (kurz SanInsKG) hatte der Gesetzgeber Ende 2022 anlässlich der negativen wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine für die Wirtschaft angepasst. Hintergrund waren insbesondere die Unwägbarkeiten hinsichtlich der Energie- und Rohstoffpreise. Eine der Kernregelung […]